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Jedes Land hat sein eigenes Steuerrecht und die dazugehörigen Gesetze. Wenn eine Person Einkünfte oder Kapitalgewinne in einem Land erzielt, dabei jedoch in einem anderen Land wohnt, kann es sein, dass in beiden Ländern - abhängig von den jeweiligen Steuervorschriften - Steuern gezahlt werden müssen. Um die Belastung einer solchen doppelten Besteuerung für die Betreffenden zu verringern, haben einige Länder, wie zum Beispiel Deutschland, Grossbritannien und die USA Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern vereinbart. Bei Doppelbesteuerungsabkommen, oder Steuerverträge, handelt es sich um einen Vertrag zwischen Ländern, in denen die steuerrechtliche Behandlung von Personen, die in beiden jeweiligen Ländern steuerpflichtig wären, geregelt und niedergeschrieben ist.
Beispiele solcher Doppelbesteuerungsabkommen (jeweilige Originalbezeichnung):
Convention Between the United States and the Federal Republic of Germany for the Avoidance of Double Taxation and the Prevention of Fiscal Evasion With Respect to Taxes on Income and Capital and to Certain Other Taxes
Convention Between the Government of the United States of America and the Government of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland for the Avoidance of Double Taxation and the Prevention of Fiscal Evasion with Respect to Taxes on Income and on Capital Gains
Convention Between the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and the Federal Republic of Germany for the Avoidance of Double Taxation and the Prevention of Fiscal Evasion with Respect to Taxes on Income and on Capital
Eine Doppelbesteuerung in Bezug Deutschland wird üblicherweise in zwei Fällen auftreten: Eine Person wohnt in den Deutschland, erzielt dabei jedoch Einkünfte oder Gewinne in einem anderen Land oder die Person lebt nicht in Deutschland, erzielt jedoch dort Einkünfte oder Gewinne. In beiden Fällen könnte die Person in beiden Ländern steuerpflichtig sein. Das Doppelbesteuerungsabkommen dient dazu, die Steuerpflicht in einem der Länder zu begrenzen oder gar ganz zu beseitigen. Das Abkommen wirkt üblicherweise wechselseitig, was bedeutet, dass es in gleicher Weise für die Angehörigen beider Länder zur Anwendung kommt. Die spezifischen steuerlichen Auswirkungen der Abkommen, also zum Beispiel was für Steuern in welchem der Länder gezahlt werden und welche Arten von Einkünften und Gewinnen unter das Abkommen fallen, erschließen sich aus den einzelnen Regelungen des jeweiligen Abkommens.
Doppelbesteuerungsabkommen regeln hauptsächlich die folgenden Fälle:
Eine Person zahlt Steuern in dem Land, in dem sie wohnt; ihr wird demgegenüber eine Ausnahme oder rein Erlass der Steuern in dem Land gewährt, in dem sie Einkünfte oder Gewinne erzielt.
Eine Person zahlt Steuern in dem Land, in dem sie Einkünfte oder Gewinne erzielt, die Ausnahme bzw. der Erlass der Steuern wird ihr in dem Land gewährt, in dem sie ihren Wohnsitz hat.
Die Steuern werden automatisch in dem Land von den Einkünften oder Gewinnen abgezogen, in dem diese erzielt worden sind. Diese Steuern werden dann in dem Land des Wohnsitzes im Rahmen der Steuererklärung als bereits bezahlte Steuern angegeben.
Steuerentlastungen können für verschiedene Arten von Einkünften gewährt werden, abhängig von der Person des Steuerzahlers sowie den jeweiligen Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens, diese Einkünfte können unter anderem sein: Einkünfte aus (nicht)selbstständiger Arbeit, Rente, Zinsen, Tantiemen und Gewinnausschüttungen. Die einzelnen Regelungen zu diesen Einkunftsarten variieren je nach Abkommen und können sich mitunter als äußerst kompliziert darstellen.
Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen beinhalten einen sogenannten Vorbehalt, der verhindern soll, dass die Regelungen des Abkommens dazu ausgenutzt werden, die Besteuerung des fremden Vermögens im Land des Wohnsitzes gänzlich zu umgehen. In den Fällen, in denen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern besteht und die betroffene Person Einkünfte erzielt oder wenn die jeweiligen Einkünfte nicht von den Regelungen des Abkommens umfasst sind, kann die Verpflichtung bestehen, kann derjenige unter Umständen verpflichtet sein, diese nach den jeweiligen Regelungen in beiden Ländern zu versteuern.
Personen, die Einkünfte oder Gewinne in einem Land erzielen, in dem sie nicht wohnhaft sind und sich deshalb unter Umständen mir einer zweifachen Steuerpflicht konfrontiert sehen könnten, sollten sich mit einem auf diesem Gebiet erfahrenen Steuerrechtler und Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte ist eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei, die regelmässig Mandanten im Spannungsfeld zwischen US-amerikanischem, deutschen und britischem Recht vertritt. Die Kanzlei kooperiert eng mit der US-Kanzlei Urban Thier & Federer P.A.. die Büros in New York, Atlanta, Los Angeles, Houston sowie in Orlando und Palm Beach (Florida) unterhält.
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