Dieser Blog/Artikel dient lediglich der Information der Öffentlichkeit; er stellt keinesfalls Rechtsrat dar. Die Informationen, die in dem Blog/Artikel dargestellt sind, ersetzen nicht die Notwendigkeit, anwaltlichen Rat von einem Rechtsanwalt / Rechtsanwältin bezüglich Ihres konkreten Falls einzuholen, der/die in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassen ist. Sie sollten sich nicht auf Aussagen in diesem Artikel verlassen. Kein Bestandteil dieser Webseite stellt eine Anwalt-Mandant Beziehung her. Wir können nicht garantieren, dass die veröffentlichten Informationen korrekt, vollständig oder auf dem neuesten Stand sind.
Urban Thier & Federer Rechtsanwälte bietet internationalen Mandanten fachkundigen Rat zur Strukturierung von Anlagen, wobei die Minimierung der steuerlichen Belastung und Maximierung der Rendite im Vordergrund steht. Wir beraten unsere Mandanten in Bezug auf Strategien für den Ausbau ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten.
In Bezug auf solche Aktivitäten sind stets die Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen (bzw. die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen Deutschland und anderen Staaten zu prüfen. Wir haben auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung.
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