Dieser Blog/Artikel dient lediglich der Information der Öffentlichkeit; er stellt keinesfalls Rechtsrat dar. Die Informationen, die in dem Blog/Artikel dargestellt sind, ersetzen nicht die Notwendigkeit, anwaltlichen Rat von einem Rechtsanwalt / Rechtsanwältin bezüglich Ihres konkreten Falls einzuholen, der/die in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassen ist. Sie sollten sich nicht auf Aussagen in diesem Artikel verlassen. Kein Bestandteil dieser Webseite stellt eine Anwalt-Mandant Beziehung her. Wir können nicht garantieren, dass die veröffentlichten Informationen korrekt, vollständig oder auf dem neuesten Stand sind.
Die Tätigkeit von Urban Thier & Federer Rechtsanwälte bezüglich geschäftlicher Rechtsstreitigkeiten umfasst alle Bereiche des Vertragsrechts, der unerlaubten Handlungen, des Schadensersatzrechts sowie der Vollstreckung von deutschen wie auch von ausländischen Urteilen beziehungsweise Titeln.
Urban Thier & Federer, Rechtsanwälte vertritt Kläger und Beklagte in Klageverfahren des Handels- und Gesellschaftsrechts. Derartige Auseinandersetzungen können auch leitende Angestellte, Geschäftsführer, Gesellschafter (Aktionäre) und Privatpersonen betreffen. Oft umfassen Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich Fragen zu Rechten des Managements gegenüber der Gesellschaft, Fusionen und Übernahmen, zu Auskunftsrechten von Aktionären oder Vertragsstreitigkeiten in Bezug auf Arbeitsverträge oder Wettbewerbsklauseln. Die Kanzlei vertritt Mandanten auch in anderen Handels- und Zivilstreitigkeiten, wie Verletzung der Treuepflicht, Diebstahl, Verleumdung, Zwangsräumung von Mietern, Betrug, arglistige Täuschung, Warenverkauf, Rücktritt, Gewährleistung, Schadenersatz, Persönlichkeitsrecht, üble Nachrede, vertragsähnliche Verhältnisse, Klage auf Herausgabe, Wettbewerbsbeschränkungen und Kartellrecht, unlauterer Wettbewerb, ungerechtfertigte Bereicherung, Garantien und sonstige zivilrechtliche Angelegenheiten.
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